Schulsozialarbeit nach § 13 Kinderjugendhilfegesetz

 

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Schulsozialarbeit soll im Schnittbereich von Schule und Jugendhilfe als Zentrum ein Netz von Leistungsangeboten insbesondere für die Jugendlichen bereitstellen, die im Prozess der beruflichen und sozialen Integration in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind (§13 Abs.1 SGB VIII).


Im Arbeitsfeld von Berufsbildenden Schulen sind dies insbesondere:

  • Schüler im Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

  • Schüler im Berufsgrundbildungsjahr (BGJ)

  • Schüler in der nicht berufsqualifizierenden Berufsfachschule (BFS)

  • nach Bedarf, Teilnehmer an berufsvorbereitenden Lehrgängen der Arbeitsverwaltung

 

Im Arbeitsfeld von Regelschulen sind dies insbesondere:

  • Beratung und Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei familiären oder persönlichen Krisen sowie schulischen Problemen

  • Gruppenangebote und Projektarbeiten zur Vermittlung von Kompetenzen

  • Beratung und Unterstützung von Eltern und Lehrkräften

  • Konfliktmanagement und Krisenintervention

 

 

In diesem Arbeitsfeld beschäftigen wir Kolleginnen die in Berufsschulen und verschiedenen Regelschulen des Landkreises Gotha eingesetzt sind.

 

  Übersicht für Standorte der Schulsozialarbeit