Jugendarbeit nach §11 und 14 des Kinderjugendhilfegesetz

Arbeitsschwerpunkte:
  • Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche
  • Vermittlung zwischen Gemeindevertretern und Jugendlichen
  • Betreuung der örtlichen Jugendclubs
  • Organisation von Ferienfreizeiten
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Sensibilisierung für die Belange der Jugendarbeit
  • Individuelle Hilfestellung bei Behördengängen u.ä

 

Aufteilung-Karte-Jugendsozialarbeit